Ab Sonntag, 3. April 2022 gilt in Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung.

Damit fallen weitreichende Schutzmaßnahmen weg, für die es aufgrund des neuen Infektionsschutzgesetzes des Bundes keine rechtliche Grundlage mehr gibt.

  • Zutrittsbeschränkungen und Nachweispflichten entfallen, d.h. die Teilnahme am Sportbetrieb ist ohne 3 G- Nachweis erlaubt.

Das Land Baden-Württemberg empfiehlt:

  • die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern zu anderen Personen
  • eine ausreichende Hygiene
  • das Tragen einer medizinischen Maske oder FFP2 Maske in öffentlich zugänglichen geschlossenen Räumen

Für das freie Training bitten wir weiterhin um Anmeldung über das Reservierungssystem auf der Homepage.