Sportordnung des TSC Rot-Gold Sinsheim e.V.
(1) Gruppentraining Anzahl und Dauer der Trainingseinheiten
Pro Kalenderjahr werden bis maximal 38 Trainingseinheiten durchgeführt.
Die Dauer der Trainingseinheiten beträgt grundsätzlich 1,0 Stunde.
Der Vorstand kann zeitlich befristete Gruppen oder Workshops zur Mitgliedergewinnung einrichten.
(2) Ferien- und Feiertagsregelung
Während der Schulferien und an Feiertagen findet in den Kindergruppen kein Training statt.
(3) Teilnahme an Turniergruppen
Die Teilnahme an den Turniergruppen ist ausschließlich Tänzerinnen und Tänzern vorbehalten, die eine entsprechende turnierorientierte Ambition und Leistungsbereitschaft nachweisen. Die hierfür festgelegten leistungsorientierten Gruppenzuordnungen sind verbindlich, sofern der Vorstand keine abweichenden Regelungen trifft. Etwaige Änderungen oder Ausnahmen liegen im alleinigen Ermessen des Vorstandes.
(4) Clubtrainer
Clubtrainer sind Trainer, die in einem Vertragsverhältnis zum Verein stehen. Sie sind berechtigt,
- Clubmitgliedern in den Vereinsräumen Privatstunden zu erteilen,
- clubfremden Paaren Privatstunden zu erteilen.
Für clubfremde Paare ist eine vom Vorstand festgelegte Nutzungsgebühr zu entrichten. Die Gebühr wird vom Clubtrainer an den Verein abgeführt. Clubfremde Paare sind über die Sportversicherung des Vereins versichert.
(5) Gasttrainer
Gasttrainer sind Trainer, die auf Einladung des Vereins Trainings oder Workshops durchführen. Für die Dauer der Einladung können sie nach vorheriger Absprache mit dem Vorstand Privatstunden erteilen. Nutzungsgebühren werden vorab zwischen Vorstand und Gasttrainer vereinbart.
(6) Externe Trainer
Externe Trainer stehen in keinem Vertragsverhältnis zum Verein, sind jedoch vom Vorstand legitimiert, regelmäßig Training in den Vereinsräumen durchzuführen. Sie dürfen Clubmitgliedern Privatstunden erteilen. Privatstunden für clubfremde Personen bedürfen der Genehmigung des Vorstands; hierfür ist eine vom Vorstand festgelegte Nutzungsgebühr zu entrichten. Externe Trainer haben diese Privatstunden dem Verein anzuzeigen und die Gebühr an den Kassenwart abzuführen.
(7) Kinderschutz und Prävention
Vorlage des Erweiterten Führungszeugnisses
Verpflichtung zur Vorlage: Alle Personen, die im Verein tätig sind, insbesondere Trainer, Übungsleiter, Betreuer sowie alle Mitglieder des Präsidiums sind verpflichtet, vor Aufnahme ihrer Tätigkeit und danach in regelmäßigen Abständen ein Erweitertes Führungszeugnis vorzulegen.
(8) Freies Training
Freies Training sowie Privatstunden sind zulässig, sofern laut Belegungsplan keine Gruppenstunden oder Veranstaltungen stattfinden. Die Teilnahme am freien Training ist vorwiegend Turniertänzern gestattet.
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren, die nicht am Gruppentraining teilnehmen oder nicht für den Verein starten, erhalten keine Zutrittsberechtigung zum freien Training. Schlüsselkarten für freies Training werden Minderjährigen ausschließlich zur Förderung von Turnierkindern des Vereins erteilt. Während des freien Trainings muss ein Erziehungsberechtigter oder ein Trainer anwesend sein.
(9) Verhaltensregeln beim freien Training
Soweit möglich, sollen Standard- und Lateintraining in getrennten Sälen stattfinden. Ist dies nicht möglich, ist allen Paaren – unabhängig von Klasse oder Altersgruppe – ein zeitlich angemessener Anteil zur Musik der jeweiligen Sektion zu gewähren. Bei Uneinigkeit gilt eine 15-Minuten-Regelung. Alle Teilnehmer haben sich so zu verhalten, dass andere nicht über das übliche Maß von Tanzbetrieb und Musik hinaus beeinträchtigt werden.
(10) Lizenzen
Die Bestellung der Jahreslizenzen erfolgt durch den Sportwart/in im letzten Quartal des laufenden Jahres für das folgende Kalenderjahr. Die Gebühren werden durch den Kassenwart per Lastschrift eingezogen. Es gilt die jeweils aktuelle Beitrags- und Gebührenordnung des DTV. Die Bestellung einer Jahreslizenz ist verbindlich und kann nicht widerrufen werden.
(11) Vereinswechsel
Ein Vereinswechsel von Turniertänzern ist dem Präsidium mindestens vier Wochen vor dem Wechseltermin schriftlich mitzuteilen.
(12) Schautänze
Allgemeine Regelungen
Es gelten die jeweils aktuellen Bestimmungen der TSO des DTV. Vor der Anmeldung eines Schautanzes ist mit dem Vorstand eine Vereinbarung über die Vergütung zu treffen.
Anmeldung von Turnierpaaren
Turnierpaare melden Schautänze über den Sportwart beim LTV an. Die Anmeldung muss spätestens fünf Wochen vor dem Veranstaltungstermin erfolgen. Die Gebühr des LTV wird mit der Anmeldung fällig.
Nicht meldepflichtige Schautänze
Schautänze im rein privaten Rahmen (z. B. familiäre Feiern) sowie Schautänze bei Clubveranstaltungen sind nicht meldepflichtig. Für Auftritte bei Clubveranstaltungen werden keine Vergütungen gezahlt.
