Regelungen gemäß der CoronaVO, gültig ab 12.01.2022:

2G-Plus Regelung: Zutritt ist für geimpfte und genesene Personen nur mit negativem Testnachweis erlaubt, wenn die Impfung oder Infektion länger als 3 Monate zurück liegt.

Ausnahmen:

  • Genesene/geimpfte Personen, die ihre Auffrischimpfung (Booster) erhalten haben.
  • Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind.
  • Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule – gilt nur für Schüler+innen bis einschließlich 17 Jahre und nicht während der Ferien.
  • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können(ärztlicher Nachweis erforderlich)
  • Personen, für die es keine Empfehlung einer Auffrischimpfung gibt.

Diese Regelung gilt für erwachsene Sportler*innen und ehrenamtliche Trainer*innen. Für Eltern, die ihre Kinder zum Training bringen, gilt dieselbe Regelung.

Ab 12.01.2022: Personen ab 18 Jahre müssen eine FFP-2 oder vergleichbare Maske tragen.