Aktueller Stand: Wir sind ab dem 19.05.2021 im Öffnungsschritt 1

  • Kontaktarmes Training mit maximal 5 Personen aus zwei Haushalten ist möglich.
  • Über das Reservierungssystem können Zeitblöcke hierfür gebucht werden.
  • Einzelunterricht eines Trainers mit einem Paar ist ebenfalls erlaubt.
  • Das Tanzsportzentrum ist für den Publikumsverkehr geschlossen.
  • Hip-Hop Training kann im Freien in Gruppen bis 20 Personen durchgeführt werden.

Die neue Corona-Verordnung (CoronaVO) mit ihren 3 Öffnungsschritten:

Rutscht die 7-Tage-Inzidenz im jeweiligen Stadt- und Landkreis an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 100, dann gilt nicht mehr das IfSG sondern die CoronaVO des Landes Baden-Württemberg

Öffnungsschritt 1 (7-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 100):

  • Sportstätten in geschlossenen Räumen dürfen gleichzeitig nur mit maximal fünf Personen aus maximal zwei Haushalten besucht werden. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 13 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. Paare, die nicht zusammenleben (“Liebespaare”), zählen als ein Haushalt.
  • Auf Sportanlagen und Sportstätten im Freien ist kontaktarmer Freizeit- und Amateursport in Gruppen von bis zu 20 Personen erlaubt. Alle Personen müssen getestet bzw. geimpft sein oder einen Genesenennachweis haben.
  • Ansonsten sind Sportstätten für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen.

Öffnungsschritt 2 (7-Tage-Inzidenz sinkt in den folgenden 14 Tagen nach der 1. Öffnungsstufe weiter):

Es gelten die „Drei G“: Zutritt für die Sportstätten ist generell nur nach Vorlage eines Test-, Impf- oder Genesenennachweises zulässig.

  • Kontaktarmer Freizeit- und Amateursport auf Sportanlagen und Sportstätten im Freien und geschlossenen Räumen ist wieder erlaubt. Die Personenzahl ist dabei zu begrenzen auf 1 Person pro 20 Quadratmeter der für den Publikumsverkehr vorgesehenen Fläche begrenzt.
  • Auf Sportanlagen und Sportstätten im Freien ist kontaktarmer Freizeit- und Amateursport in Gruppen von bis zu 20 Personen erlaubt.
  • Ansonsten sind Sportstätten für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen.

=> Test- und Hygienekonzept ist notwendig (bedeutet z.B. tagesaktueller Coronatest, Hygienemaßnahmen vor Ort sowie Kontaktdokumentation)

Öffnungsstufe 3 (7-Tage-Inzidenz sinkt in den folgenden 14 Tagen nach der 2. Öffnungsstufe weiter):

  • keine Veränderungen für den Tanzsport