Laut § 7 Abs. 3 unserer Satzung findet die ordentliche Mitgliederversammlung spätestens drei Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres statt. Aufgrund der hohen Inzidenzzahlen hat das Präsidium beschlossen, die Mitgliederversammlung ins zweite Quartal zu verschieben. Sie wird dann vier Wochen vorher einberufen und bekannt gemacht.