Besuchertickets Kraichgauer Tanzsporttage

Samstag 13.11.2021, 09:00 bis 12:00 Uhr:      Hier buchen

Samstag 13.11.2021, 12:00 bis 16:00 Uhr:      Hier buchen

Sonntag 14.11.2021, 11:00 bis 14:00 Uhr:       Hier buchen

Sonntag 14.11.2021, 14:00 bis 17:00 Uhr:       Hier buchen

 Schutz- und Hygienekonzept

 Kraichgauer Tanzsporttage 2021

Veranstaltungsort

Tanzsportzentrum, Lilienthalstr. 13, 74889 Sinsheim

Veranstaltungszeit

Beginn am 13.11.21:  09.00 Uhr                  Ende am 13.11.21: 16.00 Uhr

Beginn am 14.11.21: 10.00 Uhr                   Ende am 14.11.21: 17.00 Uhr

Veranstalter

TSC Rot-Gold Sinsheim e.V.

Lilienthalstr. 13, 74889 Sinsheim

Präsident: Reinhold Jablonka

Ansprechpartner:

Präsident

Reinhold Jablonka

praesident@tsc-rot-gold.de

Tel. 0171 5639950

Sportwart

Claudia Jablonka

sportwart@tsc-rot-gold.de

Tel. 0160 97701166

Das Ziel des Schutz- und Hygienekonzeptes ist die Sicherstellung, dass alle teilnehmenden Sportler*innen, Wertungsrichter*innen, Veranstaltungsmitarbeiter*innen oder Besucher*innen nicht der Gefahr einer Infektion durch COVID-19 ausgesetzt sind bzw. durch COVID-19 eine Infektion erleiden.


1. Organisatorische Regelungen

1.1. 3G/2G

(1) Achtung: Aktuell befinden wir uns in der Warnstufe. Alle teilnehmenden Sportler*innen und Besucher müssen vollständig geimpft oder genesen sein bzw. einen PCR-Test vorlegen. Der einfachere Antigen-Test gilt nicht.

Falls wir am Turnierwochenende in der Alarmstufe sind (wenn die 7-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz die Zahl 12 erreicht oder überschreitet oder wenn landesweit die Auslastung der Intensivbetten mit COVID-19-Patienten die Zahl 390 erreicht oder überschreitet) gilt  2G, also geimpft oder genesen.

(2) Der TSC Rot-Gold Sinsheim e.V. ist verpflichtet, beim Zugang zur Veranstaltung die jeweiligen Nachweise zu kontrollieren.
Schüler*innen legen ihren Schülerausweis vor. Eine Testabnahme beim Tanzsportzentrum ist nicht möglich.

1.2.          Zulässige maximal Anzahl von Personen an der Veranstaltung

(1) Die Startklassen sind auf 12 Paare je Klasse begrenzt.
Es starten am Samstag 6 Klassen, am Sonntag 5 Klassen.

(2) Die Zuschauerzahl ist an beiden Tagen auf 50 Personen begrenzt. Die Anmeldung für die Zuschauer erfolgt über Online-Registrierung im Registrierungssystem des TSC Rot-Gold Sinsheim e.V.

(3) Bei den Junioren- und Jugendturnieren sind pro Person zwei Begleitpersonen erlaubt, die sich vor dem Veranstaltungstag per Email an sportwart@tsc-rot-gold.de anmelden müssen.


1.3.      Teilnahmebedingungen

(1) Beim Betreten des Tanzsportzentrums wird bei allen Teilnehmern der Veranstaltung ein Fieber Screening durchgeführt. Bei einer Körpertemperatur von 38 Grad und höher darf die betreffende Person nicht an der Veranstaltung teilnehmen.

(2) Die Kontaktdatenerfassung erfolgt am Eingang per Luca-App oder über ein Kontaktdatenformular (Anlage 2), das ausgefüllt mitgebracht oder vor Ort ausgefüllt wird. Dabei werden Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer sowie Beginn und Ende der Anwesenheit erfasst. Diese Daten werden spätestens nach der Zweckerreichung durch den Veranstalter vernichtet.

(3) Für alle Personen mit typischen COVID-19-Symptomen gilt ein generelles Zutritts- und Teilnahmeverbot.

(4) Mit dem Check-In verpflichten sich alle Teilnehmer der Veranstaltung, die hier vorgegebenen Regelungen zu akzeptieren.

2. Veranstaltungsdurchführung

2.1. Räumliche Anpassung

(1) Beim Betreten und Verlassen des Tanzsportzentrums sowie während der Veranstaltung sind die gekennzeichneten Wege einzuhalten. Um größere Ansammlungen zu vermeiden, kann das Tanzsportzentrum auch über den Ausgang im Thekenraum verlassen werden.

(2) Das Check-in Personal informiert die Teilnehmer am Eingang über die einzuhaltenden Wege (Umkleiden, Turnierbüro, Zuschauerplätze, Plätze der Turnierpaare und Wertungsrichter)

(3) Dem Wertungsgericht wird ein fester Platz für die Dauer ihrer Wertungsrichteraufgaben und für den Aufenthalt in den Pausen zugewiesen.

(4) Für die Zuschauer stehen an der linken Seite der Halle Sitzplätze mit Tischen zur Verfügung.

(5) Die Turnierpaare werden je nach Startklassen den Umkleiden zu geordnet. ( siehe Anlage 1) Es gibt einen großen Umkleideraum im OG ( 100 qm) mit der Möglichkeit zum Eintanzen und zwei kleine Umkleideräume ( je 20 qm) im EG. Des weiteren ist ein Aufenthalt auf dem Podest bis zum Betreten des Tanzsaals möglich.

(6) Es befinden sich immer nur 2 Startklassen, also max. 48 Sportler*innen zeitgleich im Tanzsaal. Für sie werden ausreichend Plätze im vorderen und hinteren Teil der Halle zur Verfügung gestellt. Nach Ende des Turniers und der Siegerehrung verlassen die Tanzpaare umgehend den Tanzsaal und gehen zurück in die Umkleiden. Die folgende Turniergruppe betritt den Tanzsaal erst dann, wenn diese Gruppe den Tanzsaal verlassen hat.

(7) Falls Zuschauerplätze noch frei sind, können die Sportler*innen als Zuschauer weiterhin bei der Veranstaltung anwesend sein.

2.2.      Anmeldung für Turnierpaare

Die Anmeldung der Turnierpaare erfolgt 60 bis 90 Minuten vor Turnierbeginn beim Turnierbüro im Tanzsaal vorne links. Die Tanzpaare in der Warteschlange halten möglichst die Abstandsregel ein.

2.3.      Ablauforganisation des Turniers

(1) Die Tanzfläche beträgt 17×11 Meter. Bei der Berechnung der jeweiligen Rundeneinteilung werden ca. 30 qm pro Paar zu Grunde gelegt.

(2) Die Bekanntgabe der Ergebnisse wird von Runde zu Runde vom Turnierleiterteam durchgesagt.

(3) Die Turnierpaare befinden sich außerhalb ihrer Turnierrunden an ihren zugewiesenen Plätzen. Das Stehen zwischen den Zuschauerplätzen oder zwischen den Tischen ist während des Turniers untersagt.

(4) Die Siegerehrung wird direkt nach dem Finale durchgeführt.

(5) Die Medaillen werden in die Hand gegeben und die Sportler*innen legen diese selbst um ihren Hals.

(6) Zwischen den Turnieren/Turnierblöcken wird eine ausreichend große Pause zum Verlassen der Halle, zum Lüften und zum Desinfizieren der Tische eingeplant.

3.     Hygienemaßnahmen

3.1.          Maskenpflicht

(1) Eine medizinische Maske oder eine vergleichbare Mund-Nasen-Bedeckung müssen im Eingangsbereich des Tanzsportzentrums, in den Gängen, im Thekenbereich und beim Verlassen der Sitzplätze getragen werden.

(2) Wertungsrichter müssen während den Turnierrunden keinen Mund-Nasenschutz tragen. Das Tragen eines geeigneten Mund-Nasenschutzes wird aber empfohlen.

(3) Eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht nicht

  1. für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr,
  2. für Personen, denen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aus gesundheitlichen oder sonstigen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist,
  3. für Veranstaltungsmitarbeiter*innen an Einsatzorten, an denen sich keine Veranstaltungsbesucher*innen aufhalten,
  4. wenn ein anderweitiger mindestens gleichwertiger Schutz für andere Personen gegeben ist.

3.2.          Abstandsgebot

Der Mindestabstand zu anderen Personen von 1,5 Metern ist möglichst einzuhalten.

3.3.      Allgemeine Hygienevorgaben und Pflichten

(1) Für die persönliche Hygiene steht Desinfektionsmittel im Eingangs- und Thekenbereich sowie auf den Tischen im Tanzsaal zur Verfügung.

(2) Tanzsaal, Umkleiden und Aufenthaltsräume werden regelmäßig und ausreichend gelüftet.

(3) Oberflächen und Gegenstände, die häufig von Personen berührt werden, werden regelmäßig gereinigt und desinfiziert.

(4) Sanitär- und Toilettenbereiche werden regelmäßig kontrolliert und gereinigt.

(5) Handwaschmittel sowie wiederverwendbare Papierhandtüchern, Handdesinfektionsmittel sind in ausreichender Menge vorhanden.

(6) Über Zutritts- und Teilnahmeverbote, Abstandsregelungen und Hygienevorgaben wird durch Hinweisschilder informiert.

(7)  Für die Veranstaltungsmitarbeiter*innen im Turnierbüro und in der Turnierleitung werden Hygiene-/ Schutzvorkehrungen in Form von Plexiglasscheiben und Trennwänden zur Verfügung gestellt.


4.       Getränke/Essen

Der TSC Rot-Gold bietet im Thekenbereich Getränke, Kaffee, Kuchen, Brezeln und Brötchen an.

Die Zulässigkeit und Ausgestaltung des gastronomischen Angebots einschließlich der Ausgabe von Getränken und Speisen zum sofortigen Verzehr richten sich nach den für diese Angebote geltenden Vorschriften der CoronaVO.


5.       Änderungsvorbehalt

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Änderungen am Schutz- und Hygienekonzept aufgrund aktueller Ereignisse vorzunehmen.

Sinsheim, 10.11.2021                                               Reinhold Jablonka, Präsident