Hygienekonzept für den Trainingsbetrieb beim TSC Rot-Gold Sinsheim
gemäß der Corona-Verordnung Sport und der Neufassung der Corona-Verordnung gültig ab 01.07.2020

Für die Durchführung der Trainingseinheiten gelten folgende Regelungen:

  1. Das Training kann in Gruppen von bis zu 20 Personen stattfinden. Während der gesamten Trainings- und Übungseinheit soll ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen sämtlichen anwesenden Personen eingehalten werden. Die für das Training oder die Übungseinheit üblichen Sport-, Spiel- oder Übungssituationen können ohne die Einhaltung des ansonsten erforderlichen Mindestabstands durchgeführt werden.
    CoronaVO Sport § 3 (2)
  2. Sofern der Trainings- und Übungsbetrieb in Gruppen stattfindet, soll eine Durchmischung der Gruppen vermieden werden.
    CoronaVO Sport § 3 (3)
  3.  In Sportarten, in denen durchgängig oder über einen längeren Zeitraum ein unmittelbarer Körperkontakt erforderlich ist (z. B. Ringen und Paartanz), sind möglichst feste Trainings- oder Üungspaare zu bilden.
    CoronaVO Sport § 3 (4)

Allgemeine Vorgaben:

  1. Hygieneanforderungen gem. §4 CoronaVO

Zugang und Betreten des Gebäudes
Am Eingang steht Desinfektionsmittel zur Desinfektion der Hände zur Verfügung.

Sport- und Trainingsgeräte

In allen Trainingshallen steht Flächendesinfektionsmittel zur Reinigung der Trainingsgeräte zur Verfügung. Benutzte Sport- und Trainingsgeräte müssen nach jeder Benutzung sorgfältig gereinigt und desinfiziert werden.

Pausen/Belüftung

Zwischen den Trainingseinheiten müssen Pausen für den Gruppenwechsel und zum Lüften eingeplant werden. Wenn möglich, sollte eine permanente Frischluftzufuhr während des Unterrichts gewährleistet werden.

Toiletten
Auf allen Toiletten ist ein deutlicher Hinweis auf gründliches Händewaschen angebracht. Entsprechende Hygienemittel zur Reinigung der Hände wie Seife und Einmalhandtücher stehen zur Verfügung. Die Toiletten werden täglich gereinigt.

Umkleiden und Duschen dürfen wieder benutzt werden. Es muss jedoch ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Nutzerinnen und Nutzern eingehalten werden kann. Der Aufenthalt ist zeitlich auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken. CoronaVO Sport § 2 

  1. Datenerhebung nach § 6 CoronaVO

Beim Betreten des Gebäudes müssen Teilnehmer am Trainingsbetrieb  Name, Vorname, Datum, Beginn und Ende des Besuchs, Telefonnummer oder Adresse angeben, außer wenn die Daten über die Anwesenheitsliste durch den Trainer (bei Gruppentraining und Privatstunden) erhoben werden. Die Dokumentation ist für 4 Wochen aufzubewahren und im Anschluss gemäß den Richtlinien für personenbezogene Daten zu entsorgen.

  1. Es besteht ein Zutritts- und Teilnahmeverbot nach § 7 CoronaVO

    für Personen, die in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind oder die typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Geruchs- und Geschmacksstörungen, Fieber, Husten sowie Halsschmerzen aufweisen.
  1. Die Abstandsregelung von mind. 1,50 Metern gem. § 2 CoronaVO

    gilt außerhalb und während des Trainings- und Übungsbetriebs.

Davon ausgenommen sind gem. § 9 (2) CoronaVO Personen, die in gerader Linie verwandt sind, Geschwister und deren Nachkommen sind, dem eigenen Haushalt angehören, einschließlich deren Ehegatten, Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner oder Partnerinnen oder Partner.

Falls Räumlichkeiten ( z.B. Umkleideräume ) dies nicht zulassen, sind sie zeitlich versetzt zu betreten und zu verlassen. CoronaVO Sport § 2 (2)

Körperkontakt, insbesondere Händeschütteln oder Umarmen, ist zu vermeiden.

CoronaVO Sport  § 2 (2)


Für den Trainingsbetrieb beim TSC Rot-Gold Sinsheim gilt folgende Regelung:

  1. Freies Training und betreutes freies Training 
  • Für das freie Training und das betreute freie Training ist die Anmeldung über das Online-Reservierungssystem auf der Homepage erforderlich. Die Regelungen für die Reservierung sind dabei zu beachten. Die Reservierung der Halle 3 erfolgt per Mail an sportwart@tsc-rot-gold.de. Die Bestätigung der Buchung (per Mail) ist abzuwarten.
  • Zeitraum: Das freie Training ist außerhalb der für Gruppentraining und Privatstunden belegten Zeiten möglich (siehe Reservierungssystem oder Hallenbelegungsplan auf der Homepage).
    Um möglichst vielen Paaren die Möglichkeit für freies Training zu geben, sind am Wochenende zwischen 10.00 und 19.00 Uhr max. 2 Buchungen von je 1,5 Stunden möglich.
  • Beschränkung der Anzahl :
    Für freies Training: max. 2 Paare oder 1 Paar und 2 Solotänzer oder 4 Solotänzer je Halle.
    Für betreutes freies Training am Montag: max. 5 Paare.
  • Datenerhebung: Zum Zweck der Auskunftserteilung gegenüber dem Gesundheitsamt oder der Ortspolizeibehörde müssen beim Betreten des Gebäudes Name, Vorname, Datum, Beginn und Ende, Telefonnummer oder Adresse angegeben werden.
  1. Privatstunden
  • Die Anmeldung der Privatstunden erfolgt durch den Trainer bei Sportwartin Claudia Jablonka per Mail (sportwart@tsc-rot-gold.de) unter Angabe von Tag und Zeitraum.
  • Privatstunden sind außerhalb der für Gruppentraining belegten Zeiten möglich
    (siehe Hallenbelegungsplan oder Online-Reservierungssystem auf der Homepage).
  • Datenerhebung: Zum Zweck der Auskunftserteilung gegenüber dem Gesundheitsamt oder der Ortspolizeibehörde führt jeder Trainer eine Anwesenheitsliste mit Name, Vorname, Datum, Beginn und Ende des Trainings, Telefonnummer oder Adresse der Teilnehmer und leitet sie nach dem Training an den Sportwart (Briefkasten im Vorraum) weiter.
  1. Gruppentraining
  • Das Training kann mit max. 20 Personen stattfinden ( Personen heißt nicht Paare! ) Trainingsgruppen werden fest zugeordnet. Ein Durchmischen der Gruppen soll vermieden werden. Es sollen feste Trainingspaare gebildet werden.
    CoronaVO Sport. § 3 (3 u. 4)
  • Während der gesamten Trainings- und Übungseinheit soll ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen sämtlichen anwesenden Personen eingehalten werden. Die für das Training oder die Übungseinheit üblichen Sport-, Spiel- oder Übungssituationen können ohne die Einhaltung des ansonsten erforderlichen Mindestabstands durchgeführt werden.
    CoronaVO Sport § 3 (2)
    Datenerhebung: Zum Zweck der Auskunftserteilung gegenüber dem Gesundheitsamt oder der Ortspolizeibehörde führt jeder Trainer eine Gruppen-Anwesenheitsliste mit Name, Vorname, Datum, Beginn und Ende des Trainings, Telefonnummer oder Adresse der Teilnehmer (aus MGVO) und leitet sie umgehend an den Sportwart (Briefkasten im Vorraum) weiter.



Sinsheim, 01.07.2020

Reinhold Jablonka                                                    Claudia Jablonka
Präsident                                                                    Sportwart