Schutz- und Hygienekonzept

für die Mitgliederversammlung des TSC Rot-Gold Sinsheim e.V.

mit anschließendem Grillfest am 24.07.2021

Gemäß der Corona Verordnung vom 28.06.2021 gilt für die Mitgliederversammlung und für das anschließende Grillfest folgendes Hygienekonzept:

Beim Eintritt in unser Tanzsportzentrum wird die Anwesenheit der Mitglieder dokumentiert. Ein Nachweis über die 3G ist in der Inzidenzstufe 1 und 2 nicht erforderlich.
Im Eingangsbereich, im Flur, in den Umkleideräumen und im Thekenbereich muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Eine Verpflichtung besteht nicht für Personen, die eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, dass ihnen das Tragen einer medizinischen Maske oder eines Atemschutzes aus gesundheitlichen oder sonstigen zwingenden Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist. Auf dem Platz muss kein Mundschutz getragen werden.

Wir bitten darum, beim Betreten des Gebäudes und in den Gängen den Abstand von 1,50 Metern zu anderen Personen möglichst einzuhalten.

Die Mitgliederversammlung findet in Halle 1 statt.

Während der gesamten Veranstaltung werden die Hygieneregeln wie z.B. ausreichendes und regelmäßiges Lüften, Desinfizieren eingehalten.

Während des Grillfests muss im Außenbereich und am Tisch kein Mundschutz getragen werden.

Zur Bedienung am Salat-/ Kuchenbuffet ist ein Mund-/Nasenschutz zu tragen und Hände sind zuvor zu desinfizieren. Desinfektionsmittel steht dort zur Verfügung.

Die Teilnahme bzw. der Zutritt ins Tanzsportzentrum ist verboten für Personen
– die einer Absonderungspflicht im Zusammenhang mit dem Coronavirus unterliegen
(positiv getestete Personen, enge Kontaktpersonen und haushaltsangehörige Personen),

– die typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Atemnot, neu
auftretender Husten, Fieber, Geruchs- und Geschmacksverlust aufweisen,