Erste Lockerungen im Sport- Gemeinsames Tanzen von Paaren erlaubt
Ab 8. März gilt die neue Corona-Verordnung, die erste Lockerungen für den Sport zulässt.
Demnach ist der Betrieb von Sportanlagen und Sportstätten für den kontaktarmen Freizeit- und Amateurindividualsport mit maximal 2 Haushalten und insgesamt nicht mehr als 5 Personen erlaubt. Im Freien können Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahren Freizeit- und Amateursport ausüben. Keine Veränderungen gibt es für den Spitzen- und Leistungssport.
Ergänzung in den FAQ der CoronaVO vom 11.03.2021:
Die Sportausübung ist dann kontaktarm, wenn sie grundsätzlich ohne Körperkontakt durchgeführt wird, ein kurzfristiger Kontakt jedoch nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann. Das gemeinsame Tanzen von Paaren ist allerdings erlaubt. Hierdurch ist es möglich, dass ein Paar Tanzunterricht erhält.
Wir haben im Präsidium beschlossen, dass ab sofort wieder freies Training in unserem Tanzsportzentrum stattfinden kann.
Ebenfalls sind Privatstunden möglich, insofern maximal zwei Haushalte beteiligt sind.
Beispiele:
2 Einzeltänzer aus 2 Haushalten
2 Paare aus 2 Haushalten
1 Einzeltänzer + 1 Trainer
1 Paar + 1 Trainer
Gruppentraining in der Halle ist nicht möglich. Es finden weiterhin die Online-Trainings in den Gruppen statt. Ob ein Gruppentraining im Freien für Kinder bis einschließlich 14 Jahre möglich ist, wird von den Trainerinnen entschieden und in den Gruppen bekanntgegeben.
Regelungen für das freie Training:
Für das freie Training und für Privatstunden mit Trainer ist im Reservierungssystem je Haushalt ein Ticket zu buchen. Paare, die nicht zusammenleben, gelten dabei als ein Haushalt.
Im Reservierungssystem sind bei Buchung eines Tickets die Namen der beteiligten Personen anzugeben.
Der Zugang zum Tanzsportzentrum ist nur mit einer Eingangskarte möglich. ( Infos unter sportwart@tsc-rot-gold.de )
Es können alle 3 Hallen genutzt werden.
Um möglichst vielen Mitgliedern die Möglichkeit zum freien Training zu geben, bitten wir folgende Regelung bei der Reservierung einzuhalten:
Von Montag bis Freitag können bis 16.45 Uhr maximal zwei Zeitblöcke am Tag gebucht werden, am Wochenende sowie Montag bis Freitag ab 17 Uhr nur ein Zeitblock.
Privatstunden sind von Montag bis Samstag bis 16.45 Uhr möglich. In dieser Zeit dürfen Trainer auch mehrere Zeitblöcke hintereinander buchen. Andere Zeiten sind mit unserer Sportwartin abzustimmen.
Desweiteren sind die Regelungen im Reservierungssystem und die geltenden Hygienevorschriften einzuhalten. Bitte tragt mit eurem verantwortungsvollen Verhalten dazu bei, dass die Infektionszahlen weiter sinken und dass bald auch weitere Lockerungen im Tanzsport möglich werden!
Diese Möglichkeit der Nutzung von Indoor-Sportstätten besteht bis zu einer 7-Tage-Inzidenz von maximal 100.
Euer Präsidium
CoronaVO vom 7. März 2021: https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/210307_6.CoronaVO.pdf