Der Rhein-Neckar-Kreis ist seit Montag, 28.06.2021 in Stufe 1, d.h. die Inzidenz ist unter 10.
Der neue Stufenplan tritt ab 28. Juni 2021 in Kraft und regelt vier Inzidenzstufen:
- Stufe 1: Inzidenz bis max. 10
- Stufe 2: Inzidenz über 10 und max. 35
- Stufe 3: Inzidenz über 35 und max. 50
- Stufe 4: Inzidenz über 50
Die CoronaVO teilt die Regeln nun in Lebensbereiche auf. Im Lebensbereich „Sport“ sind alle Bestimmungen für den (Tanz-)Sport kompakt zusammengefasst.
IM LEBENSBEREICH „SPORT“ GILT FÜR DIE SPORTAUSÜBUNG:
- In Stufe 1 und 2: Sport ist ohne Beschränkungen zulässig (keine Personenbegrenzung, keine Testpflicht).
- In Stufe 3: Die Teilnahme an Sportangeboten ist nur mit „Drei G“ (getestet, geimpft oder genesen) zulässig.
- In Stufe 4: Sport ist in geschlossenen Räumen bis max. 14 Personen zulässig, wobei ein „Drei G“-Nachweis (getestet, geimpft oder genesen) vorgelegt werden muss.
Grundsätzlich gilt für die Sportstätte:
- Maskenpflicht in geschlossenen Räumen, sofern gerade kein Sport betrieben wird.
- Es muss ein Hygienekonzept vorliegen.
- Die Kontaktdaten der Sportler:innen müssen dokumentiert werden.
- Reha-Sport und Spitzen- oder Profisport ist allgemein gestattet.
- Der Verein ist für die Einhaltung der Vorgaben verantwortlich