Der Rhein-Neckar-Kreis ist seit Montag, 28.06.2021 in Stufe 1, d.h. die Inzidenz ist unter 10.

Der neue Stufenplan tritt ab 28. Juni 2021 in Kraft und regelt vier Inzidenzstufen:

  • Stufe 1: Inzidenz bis max. 10
  • Stufe 2: Inzidenz über 10 und max. 35
  • Stufe 3: Inzidenz über 35 und max. 50
  • Stufe 4: Inzidenz über 50

Die CoronaVO teilt die Regeln nun in Lebensbereiche auf. Im Lebensbereich „Sport“ sind alle Bestimmungen für den (Tanz-)Sport kompakt zusammengefasst.

IM LEBENSBEREICH „SPORT“ GILT FÜR DIE SPORTAUSÜBUNG:

  • In Stufe 1 und 2: Sport ist ohne Beschränkungen zulässig (keine Personenbegrenzung, keine Testpflicht).
  • In Stufe 3: Die Teilnahme an Sportangeboten ist nur mit „Drei G“ (getestet, geimpft oder genesen) zulässig.
  • In Stufe 4: Sport ist in geschlossenen Räumen bis max. 14 Personen zulässig, wobei ein „Drei G“-Nachweis (getestet, geimpft oder genesen) vorgelegt werden muss.

Grundsätzlich gilt für die Sportstätte:

  • Maskenpflicht in geschlossenen Räumen, sofern gerade kein Sport betrieben wird.
  • Es muss ein Hygienekonzept vorliegen.
  • Die Kontaktdaten der Sportler:innen müssen dokumentiert werden.
  • Reha-Sport und Spitzen- oder Profisport ist allgemein gestattet.
  • Der Verein ist für die Einhaltung der Vorgaben verantwortlich