Coronavirus – Neue Verordnung vom 17.03.20
Liebe Mitglieder,
die Landesregierung Baden-Württemberg hat am 17.03.2020 eine neue Corona-Verordnung erlassen, die mich zwingt, das Betriebsverbot in unserem Tanzsportzentrum zu konkretisieren.
Gemäß §4 Abs. 1, Nr. 5 dieser Verordnung wird eine Schließung aller öffentlichen und privaten Sportanlagen angeordnet.
Der Betrieb wird bis zum 19. April 2020 untersagt!
Daher muss das Training aller Gruppen sowie freies Training ab sofort eingestellt werden. Ebenso sind keine Privatstunden erlaubt.
Die in diesem Zeitraum entfallenden Trainingsstunden werden wir im Laufe des Jahres nachholen.
Die Situation ist auch für uns als Verein eine Herausforderung. Wir bitten euch dringend, den Verein weiterhin durch eure Mitgliedschaft zu unterstützen, damit der Verein die Coronakrise finanziell überleben und danach weiter existieren kann.
Liebe Grüße
Reinhold Jablonka
Präsident