Coronavirus – Brief an die Mitglieder

Liebe Mitglieder,

wir freuen uns, euch mitzuteilen, dass wir am Dienstag, den 2. Juni, wie versprochen, den Trainingsbetrieb beim TSC Rot-Gold Sinsheim schrittweise wieder aufnehmen.

Allerdings können wir vorerst nur mit einem eingeschränkten und streng geregelten Trainingsbetrieb starten.

Die Corona Verordnung Sportstätten vom 22.05.2020 verlangt, dass wir für „Trainingseinheiten mit Raumwegen“, wie beim Standard- und Lateintanzen, mindestens 40 Quadratmeter pro Person zur Verfügung stellen und es dürfen nur Gruppen von maximal 10 Personen trainieren. Die Meldung des Landes Baden-Württemberg vom 26.05.20 stellt jedoch klar, dass dies im Paartanz pro Paar anzusehen ist.

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/alle-meldungen/meldung/pid/wiedereroeffnung-von-sportangeboten-unter-auflagen/

Bei „Trainingseinheiten mit einer Beibehaltung des individuellen Standorts“ müssen mindestens 10 Quadratmeter zur Verfügung stehen.

Das bedeutet, dass wir für einige Gruppen die Halle öffnen müssen und es dadurch zu Überschneidungen kommen kann. Manche Gruppen müssen wir daher auf einen anderen Termin oder zeitlich etwas verschieben. Einige Gruppen werden erst zu einem späteren Zeitpunkt bzw. nach den Ferien starten. Über den genauen Starttermin informieren euch die Trainer und Trainerinnen.

Wir bitten hierfür um euer Verständnis!

Wir können uns glücklich schätzen, dass wir so eine große Tanzsporthalle besitzen, und die Vorgaben soweit erfüllen können. Das ist nicht bei jedem Verein der Fall.

Eine weitere Einschränkung haben wir außerdem beim Paartanzen. Laut § 1 Abs. 2 Nr. 1 der Corona VO Sportstätten und §3 Abs. 2 Satz 2 der CoronaVO vom 18.05.2020 dürfen nur Paare zusammentanzen, die in gerader Linie verwandt bzw. Geschwister sind oder dem eigenen Haushalt angehören.

Das bedeutet, dass einige unserer Tanzpaare nur als Solotänzer trainieren dürfen.

Bitte habt Verständnis, dass wir auf die Einhaltung dieser Regelung bestehen müssen, solange nichts anderes verordnet wird. Sobald es Änderungen in der Verordnung gibt, werden wir euch informieren.

Auch das freie Training und Privatstunden werden ab nächste Woche wieder möglich sein. Um die Auslastung der Halle zu koordinieren und die verordneten Abstandsregelungen zu gewährleisten, bedarf es hier der Anmeldung bei unserer Sportwartin Claudia Jablonka. Die genauen Regelungen dazu und auch die allgemein einzuhaltenden Anforderungen an unseren Trainingsbetrieb findet ihr in beiliegendem Hygiene- und Ordnungskonzept. Wir denken darüber nach, ob ein Online-Reservierungssystem auf unserer Homepage sinnvoll ist.

Sobald die Gruppenbelegung feststeht und der Hallenbelegungsplan auf der Homepage veröffentlicht ist (voraussichtlich am 31.05.2020), könnt ihr eure Trainingswünsche anmelden.

Bitte unterstützt uns bei der Einhaltung dieser Regelungen, denn nur so ist  die Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs möglich!

Euer Präsidium

Die Corona Verordnung in der Fassung vom 18. Mai 2020:

https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-sm/intern/downloads/Downloads_Gesundheitsschutz/200516_CoronaVO_Konsolidierte_Fassung_ab_200518_deutsch.pdf

Die Corona Verordnung Sportstätten in der Fassung vom 22. Mai 2020:

https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-sm/intern/downloads/Downloads_Gesundheitsschutz/200522_KM-SM_CoronaVO_Sportstaetten.pdf