Update vom 13.02.2021: Mit der aktualisierten Corona-Verordnung von Baden-Württemberg, gültig ab 15.02.2021, wird der Lockdown bis zum 07.03.2021 verlängert. Für den Tanzsport gibt es keine Veränderungen.
Update vom 23.01.2021: Mit der aktualisierten Corona-Verordnung von Baden-Württemberg, gültig ab 25.01.2021, wird der Lockdown bis zum 14.02.2021 verlängert. Für den Tanzsport gibt es keine Veränderungen.
Liebe Mitglieder,
mit der aktualisierten Corona-Verordnung von Baden-Württemberg, gültig ab 11.01.2021, wird der Lockdown bis zum 31.01.2021 verlängert. Für den Sport gibt es keine Veränderungen.
Unser Tanzsportzentrum bleibt für den Publikumsverkehr geschlossen. Es findet kein Einzel- und Gruppenunterricht statt. Auch das freie Training, tagsüber allein oder zu zweit, ist nicht erlaubt. Ausnahme bildet hier lediglich der Spitzensport von Kader-Paaren und Profisportlern.
Corona Verordnung (CoronaVO) vom 30.11.2020, gültig ab 11.01.2021: https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/210108_CoronaVO_konsolidierte_Fassung_ab_210111_01.pdf
Diese Situation stimmt mich traurig, aber auch unser Verein muss seinen Beitrag leisten und helfen, dass Kontakte weiter reduziert werden.
Nutzt die Online-Angebote unserer Trainer und bleibt bitte gesund!
Euer Reinhold Jablonka
Präsident TSC Rot-Gold Sinsheim