Aktueller Stand: Wir sind ab dem 02.06.2021 im Öffnungsschritt 2

  • Kontaktarmes Training mit maximal 5 Personen aus zwei Haushalten ist nach Anmeldung im Reservierungssystem möglich.
  • Einzelunterricht eines Trainers mit einem Paar ist ebenfalls erlaubt.
  • Gruppenunterricht ist wieder nach Vorlage eines Test-, Impf- oder Genesenennacheises zulässig.

Öffnungsschritt 2: Es gelten die „Drei G“: Zutritt für die Sportstätten ist generell nur nach Vorlage eines Test-, Impf- oder Genesenennachweises zulässig.

Kontaktarmer Freizeit- und Amateursport auf Sportanlagen und Sportstätten im Freien und geschlossenen Räumen ist wieder erlaubt. Die Personenzahl ist dabei zu begrenzen auf 1 Person pro 20 Quadratmeter der für den Publikumsverkehr vorgesehenen Fläche begrenzt.
Auf Sportanlagen und Sportstätten im Freien ist kontaktarmer Freizeit- und Amateursport in Gruppen von bis zu 20 Personen erlaubt.
Ansonsten sind Sportstätten für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen.

=> Test- und Hygienekonzept ist notwendig (bedeutet z.B. tagesaktueller Coronatest, Hygienemaßnahmen vor Ort sowie Kontaktdokumentation)

Über den Start der einzelnen Gruppen informieren wir in Kürze.